§ 1 Allgemeines

  1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Geschäftspartners bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
  2. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten
  3. Für Hotline- und Updateverträge bestehen ergänzende Bestimmungen. Diese können bei uns frei Haus angefordert werden.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Mail oder Fax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Bestellers. som-software ist berechtigt, Aufträge an Drittfirmen zu übertragen. Liefertermine sind unverbindlich und können gegebenenfalls abweichen.

§ 3 Lieferung, Funktionsumfang, Dokumentation und Übersetzung

Lieferungen erfolgen zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, insbesondere bei Hardwarekomponenten, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, welche erst nach dem öffnen der Ware erkennbar werden, sind innerhalb von einer Woche bei som-software schriftlich zu melden. Ist eine Abnahme nach dem Vertrag oder nach Gesetz erforderlich, so hat diese durch den Auftraggeber binnen 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von 2 Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software als abgenommen.

Lizenzmodell:

Die som-software Softwarelösungen werden als Named-User Nutzerlizenz in Runtime-Version ausgeliefert.

Das Named-User-Lizenzmodell beschreibt in der Informationstechnologie eine Lizenzierungsform, bei der die maximale Anzahl der Nutzer festgelegt wird, die mit einem registrierten, namentlich eingetragenen Zugang auf eine Ressource zugreifen dürfen. Eine Ressource ist zum Beispiel eine Softwareanwendung, ein Batchprozessor, eine Datei oder ein Arbeitsplatz. Die Named-User-Lizenzierung unterscheidet sich damit von dem Concurrent-User-Lizenzmodell, bei dem die Anzahl der zeitgleich zugreifenden Nutzer festgelegt wird. Während also beispielsweise eine Software mit einer Lizenz für 5 Concurrent-User auch von mehr als 5 Usern genutzt werden darf, können dabei zu jedem Zeitpunkt aber nur maximal 5 User darauf zugreifen. Eine Software mit einer Lizenz für 5 Named-User hingegen kann ausschließlich von maximal 5 registrierten, namentlich eingetragenen Usern genutzt werden.

Abweichende Lizenzierungsformen müssen separat vertraglich vereinbart werden.

som-software hat das Recht, die tatsächliche Anzahl an eingesetzten Nutzerlizenzen jederzeit auf der Kundendatenbank zu überprüfen. Werden mehr als die vertraglich vereinbarte Anzahl Nutzerlizenzen innerhalb der Berechtigungsvergabe eingerichtet, so sind diese kostenpflichtig nach zu lizenzieren. Alle evtl. anhängigen Wartungs-, Hotline- und Lizenzverträge werden rückwirkend seit Nutzungsbeginn nachberechnet, mindestens jedoch für 1 Jahr ab Feststellung der Lizenzüberschreitung. som-software behält sich etwaige Schadensersatzansprüche vor.

Aufgrund des modularen Aufbaus der Software kann der Softwareumfang von som-software individuell festgelegt und eingestellt werden. Die Standardsoftware wird durch Abschaltung oder Deaktivierung dem Vertragsumfang angepasst. Das Vorhandensein / die Sichtbarkeit einer nicht aktivierten Funktion impliziert somit keinen automatischen Anspruch auf die kostenlose Freischaltung dieser Funktionalität.

Dokumentationen sind allgemeiner Natur und beschreiben unter Umständen auch Funktionen, die nicht im jeweiligen Vertragsumfang enthalten sind. Abbildungen sind beispielhaft und haben keinen direkten Bezug zum Vertragsumfang. Nach erfolgten Softwareweiterentwicklungen werden die Dokumentationen sowie deren Übersetzungen entsprechend überarbeitet. Die ausgelieferte Softwareversion kann daher ggfls. von den Dokumentationen in Teilen abweichen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugsschäden vor. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt., im Exportfall zzgl. aller, vom jeweiligen Exportland vorgeschriebenen Kosten (Gebühren, Zölle etc.).

som-software:                                       50 % bei Auftragserteilung                              50 % bei Lieferung

Hardware / Drittsoftware:                   80 % bei Auftragserteilung                              20 % bei Lieferung

Die o.g. Zahlungsbedingungen gelten, außer, es wurde etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

som-software behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware / Software bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn- / Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware / Software offen stehen oder die Ware / Software noch nicht geliefert ist.

§ 6 Datenspeicherung

Hinweis gem. § 33 BDSG: Die aktuellen Kundendaten werden bei Bedarf bei som-software gespeichert und zu Testzwecken genutzt.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Bei Lieferung von Handelsware, Hardware und nicht von som-software erstellter Software wie z.B. Betriebssystemen, Datenbanken, Spezialsoftwaremodulen etc. gilt ausschließlich die Gewährleistung des Lieferanten bzw. Herstellers. Bei der Software sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Störmeldungen bedürfen der schriftlichen Form. Handelt es sich hier um einen Mangel von besonderer Bedeutung (Kardinalpflicht), ist som-software nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung in angemessener Frist verpflichtet. Kommt som-software ihrer Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche gegenüber som-software sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von som-software oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegenüber som-software begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden. Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben unberührt. Es wird eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr vereinbart.

Für höhere Gewalt, Einwirkung Dritter, Bedienfehler, Drittprodukte und Zulieferkomponenten oder Dinge, die som-software nicht zu vertreten hat, kann som-software keine Haftung bzw. Gewährleistung übernehmen.

Beanstandungen von Lieferungen oder Berechnungen können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei som-software geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich zu rügen.  §377 HGB bleibt unberührt.

§8 Vertragsgemäßer Erfolg

som-software verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Ein bestimmter Leistungserfolg ist aufgrund der bei Computersystemen vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit verbundenen denkbaren Probleme jedoch grundsätzlich vertraglich nicht geschuldet. Ein Einsatz gilt als erfolgreich, wenn das Problem entweder behoben werden konnte oder wenn som-software das Problem lokalisieren kann, auch wenn das lokalisierte Problem selbst nicht gelöst werden kann oder die Lösung des Problems vom Zeitaufwand unverhältnismäßig hoch wäre.

§ 9 Arbeitsbedingungen

Bei Bedarf stellt der Kunde der Firma som-software zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen alle notwendigen Ressourcen und repräsentativen Test – Daten, Schnittstellenbeschreibungen etc. kostenlos zur Verfügung.

§ 10 Rechte

Alle Rechte an unserer und von uns erstellter Software sowie an unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei som-software.

Durch Auftragsvergabe werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:

  1. bei Lieferung der Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner des Kunden (1 Mandant) zu nutzen - bei Netzwerklizenzen in einem lokalen Netzwerk entsprechend der Anzahl der einzelvertraglich erworbenen Userlizenzen.
  2. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
  3. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Genehmigung von som-software vorliegt.
    Der Zugriff auf die von der gelieferten Software verwendete Datenbank ist ohne schriftliche Zustimmung von som-software nicht gestattet.
  4. Ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69 e UrhG hinausgeht.
  5. Für nicht selbst von som-software hergestellte Software, z.B. Datenbanken, CAD, Betriebssysteme etc. gelten nur die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages / Lieferanten.

§ 11 Händler

An Händler liefern wir unsere Software und Daten ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden unsere Software und Daten zu den oben unter § 9 (Rechte) beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl

Erfüllungsort ist Dülmen

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, über dessen Entstehung oder Wirksamkeit, sowie für Wechsel- und Scheckklagen das für som-software sachlich und örtlich zuständige Gericht.

Bei internationalen Verträgen gilt das für som-software örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht als vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Vertragsziel am nächsten kommt. Dasselbe soll gelten, wenn eine Vertragslücke nachträglich offenbar wird.

§ 14 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Rechtsverkehr mit Käufern, die Unternehmer sind im Sinne des §14 BGB.

 

Stand: Mai 2018, som-software

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